Rechtliche
Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen, denen eine KWK-Anlage unterworfen ist, sind vielseitig. Relevant sind vor allem
- Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG
- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, KWKG
- Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG
- Energiesteuergesetz, EnergieStG
Zweck des BImSchG ist es, die Umwelt, Menschen, Tiere oder jegliche andere Sachgüter vor negativen Umwelteinwirkungen zu schützen und diesen vorzubeugen. Handelt es sich im Rahmen des BImSchG um eine genehmigungsbedürftige Anlage, so regelt es ebenfalls, welche Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen werden müssen, um ein hohes Schutzniveau, sei es direkt oder indirekt, durch die Anlage verursacht, zu erreichen.
Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, dem KWKG, wird geregelt, dass der Betreiber einer KWK-Anlage Anspruch auf einen Bonus, den sogenannten KWK-Bonus, für jede erzeugte Kilowattstunde Strom erhält. Die Förderung ist, je nach elektrischer Leistung, auf eine bestimmte Förderdauer begrenzt.
Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzs, kurz EEG, ist es, die Energieversorgung nachhaltig im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes, der Schonung von fossilen Rohstoffen, der volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung und der Weiterentwicklung von erneuerbaren Technologien zur Stromversorgung zu fördern. Bis 2050 hat die Bundesregierung das Ziel, den Anteil an erneuerbaren Energien auf 80 % des Bruttostromverbrauches der Bundesrepublik Deutschland zu erhöhen.
Sind BHKWs noch sinnvoll?
BHKWs können nach wie vor sinnvoll sein, insbesondere in Szenarien mit hohem und konstantem Wärmebedarf, wenn sie mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden oder Teil eines integrierten Energiesystems sind. Ihre Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit hängen stark von den spezifischen Einsatzbedingungen und der Wahl des Brennstoffs ab. Die Entscheidung für ein BHKW sollte daher unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten und langfristigen Energieziele getroffen werden.
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