allgemeines Informationsschreiben
allgemeines Informationsschreiben
Information nach § 9 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir alle täglich in den Medien verfolgen können, stehen wir in Deutschland vor großen Herausforderungen im Bereich der Energieversorgung.
Das betrifft insbesondere den Bereich der erdgasbasierten Wärmeversorgung. Hier waren wir daran gewöhnt, dass uns Erdgas immer und preisgünstig zur Verfügung stand.
Obgleich der Erdgasbezug gegenwärtig gesichert ist, hat sich das Preisniveau leider auf Grund der Marktsituation deutlich erhöht.
In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung neben den Erdgasversorgern auch die Wärmelieferanten mit der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) verpflichtet, Sie als Kunden über die zu erwartenden Preisentwicklungen zu informieren.
Wir schreiben Sie als G + E GETEC Holding GmbH an. Das Wärmelieferungsverhältnis besteht mit einer unserer konzernverbundenen Gesellschaft.
Nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 Satz 1 EnSikuMaV sind wir als GETEC-Group aufgefordert, Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
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Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohneinheit in der letzten vorangegangenen Abrechnungsperiode,
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Informationen über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohneinheit für eine vergleichbare Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung der am 1. September 2022 geltenden Preise, berechnet unter Zugrundelegung des Energieverbrauchs der letzten vorangegangenen Abrechnungsperiode, und
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Informationen über das rechnerische Einsparpotenzial Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohneinheit in Kilowattstunden und Euro unter Heranziehung der Annahme, dass bei einer durchgängigen Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 Grad Celsius eine Einsparung von 6 Prozent zu erwarten ist.
Für die Umsetzung dieser Informationspflicht hat der Verordnungsgeber zwar zunächst den 30.09.2022 vorgesehen, jedoch räumt er für den Fall, dass die die Informationen für jeden einzelnen Kunden und jede einzelne Wohneinheit auf Grund des gerade erst erfolgten Inkrafttretens der Verordnung innerhalb der gesetzten Frist nicht flächendeckend zur Verfügung gestellt werden können, die Möglichkeit einer zunächst allgemeineren Information ein.
Vor dem Hintergrund, dass die Information nur Eigentümer und Mieter betrifft, welche Wärme auf Basis von Erdgas beziehen, müssen wir mehrere Tausend von uns versorgte Kunden nach diesen Kriterien sortieren. Weiterhin haben wir den Anspruch, dass die näherungsweise prognostizierte Preisinformation für Ihre kommende Abrechnungsperiode nicht wesentlich von Ihrer späteren tatsächlichen Abrechnung abweichen soll.
Gegenwärtig können wir Ihnen mitteilen, dass allein die Erdgasbezugspreise für Wärmeversorger wie GETEC seit Beginn dieses Jahres im Bundesdurchschnitt um das Zweieinhalbfache gestiegen sind. Die konkrete Steigerungsrate eines jeden Wärmeversorgers hängt vornehmlich von dessen Bezugsquelle und den zur Verfügung gestellten Erdgasprodukten ab. Die Erdgasbezugskosten in Ihren mit GETEC-Group bestehenden Wärmelieferungsverhältnis fließen je nach Ausgestaltung der mit Ihnen vereinbarten Arbeits- und Grundpreise nebst Preisänderungsklauseln unterschiedlich ein. Für das Abrechnungskalenderjahr 2022 gehen wir davon aus, dass es zu einer Erhöhung der abzurechnenden Wärmelieferentgelte entsprechend einer Steigerung der Erdgasbezugskosten kommen kann.
In die Prognose der voraussichtlichen Kosten, bezogen auf das Kalenderjahr 2022, gehen neben den Erdgaspreisentwicklungen auch eine Vielzahl von Indexwerten ein, wie Sie aus den Preisänderungsklauseln Ihres Vertrags entnehmen können. Diese sind nicht immer von den veröffentlichenden Stellen sofort verfügbar und auch nicht immer bis September dieses Jahres veröffentlicht. Die Indexwerte beeinflussen die Wärmentgeltentwicklung nicht unwesentlich.
Wir wollen dem Anspruch einer hinreichenden Genauigkeit an die Prognose Ihrer Wärmeentgeltentwicklung gerecht werden, indem wir für jeden unserer Kunden eine individuelle Berechnung durchführen. Daher hoffen wir auf Ihr Verständnis, dass wir dafür noch ein wenig mehr Zeit in Anspruch nehmen müssen. Wir sind überzeugt, dass eine genauere Hochrechnung auch in Ihrem Sinne ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre G + E GETEC Holding GmbH
Datenschutzinformationen
Verantwortlicher: G + E GETEC Holding GmbH · Albert-Vater-Straße 50 · 39108 Magdeburg · info@getec.de | Datenschutzbeauftragter: EPRO Consult Dr. Prössel und Partner GmbH · getec@epro-consult.de | Zweck der Verarbeitung: Zurverfügungstellung gesetzlich erforderlicher Informationen | Rechtsgrundlage: Energielieferungsvertrag und Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO · berechtigtes Interesse: Versendung von Kundenanschreiben für die GETEC-Konzerngesellschaften zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. | Kategorien personenbezogener Daten: Adressdaten und Vertragsidentifikationsdaten | Empfänger: Mitarbeiter der G + E GETEC Holding GmbH · Versanddienstleister Oekopost Deutschland GmbH zum postalischen Versand des Schreibens (Auftragsverarbeiter) | Speicherung: für die Dauer der gesetzlichen Informationsverpflichtungen | Datenquelle: Konzernverbundene Gesellschaft der G+E GETEC Holding GmbH, mit der Sie einen Energielieferungsvertrag geschlossen haben. Sie können die konzernverbundene Gesellschaft beim Verantwortlichen erfragen. | Ihre Datenschutzrechte: Recht auf: Auskunft (Art. 15 DSGVO) · Berichtigung (Art. 16 DSGVO) · Löschung (Art. 17 DSGVO) · Einschränkung (Art. 18 DSGVO) · Widerspruch (Art. 21 DSGVO) · Beschwerde (Art. 77 DSGVO).
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